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Lufthansa-Regularien
zu ABS Transport
ABS IM FLUGZEUG
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Da die ABS Patrone mit Druckgas befüllt ist und der Auslösegriff mit einem pyrotechnischen Mechanismus funktioniert, wird der ABS Lawinenairbag von der International Air Transport Association (IATA) als „Gefahrgut“ angesehen.
Normalerweise ist der Transport von Gefahrgütern durch Passagiere untersagt, ausgenommen ist eine Liste bestimmter Produkte, die auch den ABS Lawinenairbag umfasst. Alle Fluggesellschaften, die der IATA angehören, kennen diese Liste, die Teil des IATA-Handbuchs ist. |
Auszug aus der IATA Tabelle
„Mit der Genehmigung durch die Luftverkehrsgesellschaft darf pro Person ein Lawinenrettungsgerät transportiert werden, vorausgesetzt, dass der eingebaute pyrotechnische Auslösemechanismus nicht mehr als 200 mg Nettogewicht eines Explosivstoffes der Unterklasse 1.4S und die Patrone nicht mehr als 250 ml verdichtetes Gas der Unterklasse 2.2 enthält. Der Rucksack muss so verpackt sein, dass eine unbeabsichtigte Auslösung unmöglich ist. Der Airbag innerhalb des Rucksackes muss mit einem Druckentlastungsventil ausgerüstet sein.“
Die IATA autorisiert also den Transport des ABS Rucksacks. Nichtsdestotrotz ist die Erlaubnis der Fluggesellschaft erforderlich. Wir empfehlen deshalb die Fluggesellschaft bereits vor der Buchung zu informieren und ihr den Ausschnitt der IATA-Tabelle sowie das Datenblatt, das den Inhalt der Patrone und des Auslösegriffs beschreibt, zukommen zu lassen. Die Dokumente können auf der linken Seite heruntergeladen werden. Die Fluggesellschaft kann daraufhin feststellen, dass das Produkt, das transportiert werden soll dem IATA-Handbuch genau entspricht. Dennoch hat eine Fluggesellschaft immer die Möglichkeit, auch wenn sie der IATA angehört, strengere Vorschriften festzusetzen. Die Genehmigung ist also keine Garantie.
Es ist zudem sehr wichtig, dass die Patrone und der Auslösegriff zusammen mit dem ABS-TwinBag im Check-In Gepäck aufgegeben werden. Wir empfehlen Dir auch dringend den Auszug aus dem IATA-Handbuch und das Datenblatt beizulegen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Zusammenhang zwischen Patrone und Rucksack für das Flughafenpersonal klar ersichtlich ist. Werden Patrone und Auslösegriff gesondert vom ABS Lawinenairbag transportiert, besteht die Gefahr, dass Patrone und Griff entfernt werden!
Alle ABS-Patronen und -Auslösegriffe ab den Doppelairbag-Modellen sind kompatibel. Deshalb besteht alternativ die Möglichkeit nur Deinen ABS Rucksack mitzunehmen und Dir vor Ort einen ABS Händler zu suchen, der eine Patrone und einen Auslösegriff bereitstellt.












